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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Travelnow.com

Bitte lesen Sie vor jeder Buchung die Stornierungsbedingungen des Reiseveranstalters Travelnow. Bitte geben Sie immer eine gültige E-Mail Adresse an, den die Bestätigung Ihrer Reservierung wird Ihnen immer per Mail zugeschickt.

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Wir haben keinerlei Einfluß auf Buchungen , bei Fragen zur Hotelbuchung wenden Sie sich bitte an den oben genannten Partner Travelnow , Danke.

AGBs für Pauschalreisen

a. internetbuchungen
Für Buchungen und Reservierungen von Last Minute, Pauschal- und Flugprogrammen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Bei jeder Buchung werden Sie auf die geltenden AGB hingewiesen. Der Reisevertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande, www.adeoworld.de stellt nur die Buchungstechnik zur Verfügung. Es gelten die entsprechenden Zahlungs- und Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die direkt zu jedem Angebot abrufbar sind. Da die Daten von den Reiseveranstaltern direkt in die Datenbank übermittelt werden, kann adeoreisen gmbh nicht für falsche Preisangaben haftbar gemacht werden. Im Falle von evtl. Preis- oder Angebotsabweichungen werden wir Sie aber schnellstmöglich kontaktieren.

b. veranstalter von städtereisen – adeocities
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast adeoreisen gmbh den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von adeoreisen gmbh bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von adeoreisen gmbh
2.1 Die Leistungsverpflichtung von adeoreisen gmbh ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von adeoreisen gmbh nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von adeoreisen gmbh hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich zugestellt
3.4 Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und adeoreisen gmbh zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von adeoreisen gmbh nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. adeoreisen gmbh ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird adeoreisen gmbh dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig: a) adeoreisen gmbh kann eine Preisänderung nur bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse verlangen. b) Die Änderung kann nur verlangt werden, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. c) adeoreisen gmbh hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt werden. e) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn adeoreisen gmbh in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von adeoreisen gmbh über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens (auch Änderungen oder Umbuchungen von Anschlussflügen bei Gruppenreisen), bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt adeoreisen gmbh bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 80 Euro je Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax-, Telex- oder Telegrammkosten können gesondert berechnet werden. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist adeoreisen gmbh, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, oder einer der beteiligten Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft) die Änderung nicht akzeptiert berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von 50 Euro pro Person zu berechnen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von adeoreisen gmbh zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. adeoreisen gmbh bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an adeoreisen gmbh zurückerstattet worden sind.

6. Rücktritt und Kündigung durch adeoreisen gmbh
6.1 adeoreisen gmbh kann Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt adeoreisen gmbh, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; adeoreisen gmbh muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der uns eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von adeoreisen gmbh (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von adeoreisen gmbh wahrzunehmen.
6.2 adeoreisen gmbh kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung für Gruppenreisen genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) adeoreisen gmbh ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt von adeoreisen gmbh später als 14 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig. c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn adeoreisen gmbh in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber adeoreisen gmbh geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber adeoreisen gmbh, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen adeoreisen gmbh unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises d) vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
7.3 adeoreisen gmbh behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Sonderstornobedingungen werden auf der Bestätigung / Rechnung ausgewiesen.
7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
7.5 Dem Reisegast ist es gestattet, adeoreisen gmbh nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit adeoreisen gmbh dahingehend konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger, dessen Repräsentanten, oder dem örtlichen Vertragspartner von adeoreisen gmbh anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Ist von adeoreisen gmbh keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, adeoreisen gmbh direkt unter der eingangs bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und die adeoreisen gmbh die Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
8.3 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den beteiligten Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. adeoreisen gmbh empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
8.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn adeoreisen gmbh, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisegaste bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von adeoreisen gmbh oder ihren Beauftragten verweigert wird.
8.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit adeoreisen gmbh abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von adeoreisen gmbh erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich gegenüber adeoreisen gmbh an Ihrem Sitz geltend zu machen. c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisegast ist für die Einhaltung der obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Selbst verantwortlich. adeoreisen stellt die erforderlichen Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisegastes begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie adeoreisen gmbh nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.

10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von adeoreisen gmbh, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) adeoreisen gmbh für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 adeoreisen gmbh haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10.3 Für alle von adeoreisen gmbh nicht selbst veranstalteten Reisen wird keine Veranstalterhaftung übernommen. Dies betrifft Reisen von Fremdveranstaltern, für die adeoreisen gmbh lediglich als Reisevermittler auftritt. Fremdveranstaltete Reisen sind in der Leistungsbeschreibung von adeoreisen gmbh ausdrücklich mit dem Namen des Fremdveranstalters als solche gekennzeichnet.
10.4 Kommt adeoreisen gmbh die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.

11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reisegastes gegenüber adeoreisen gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und adeoreisen gmbh Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisegast oder adeoreisen gmbh die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen adeoreisen gmbh ist ausschließlich Nürnberg, der Sitz der Gesellschaft.
12.3 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im Leistungspaket einer eigenveranstalteten Reise von adeoreisen gmbh enthalten. Wir empfehlen den Abschluss dieser Versicherung mit Buchung der Reise und stellen dem Reisegast auf Wunsch die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Ebenfalls wird der Abschluss einer Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

13. Reiseveranstalter
adeoreisen gmbh, flurstr. 6, 90419 nürnberg, tel. 0911-3225599, fax. 0911-3225598

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Solf & Solf GbR

für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen der Reisevermittlung Solf & Solf GbR

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro als Vermittler der Reiseleistungen.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde das Reisebüro, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden. Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist. Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden bestätigt werden.

Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

2.2 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.

2.3 Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.

2.4 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen.

2.5 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann

  • schriftlich
  • mündlich
  • telefonisch
  • per Fax
  • online
  • per E-Mail

erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.

2.6 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

§3 Reisepreis und Fälligkeit

3.1 Die auf den Websites des Reisebüros angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wünscht der Kunde eine Abweichung von diesen Beschränkungen, kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden

3.2 Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird der Preis für die gebuchte Reiseleistung zur Zahlung fällig.

3.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. §651 k BGB ein. Die genauen Zahlungsbedingungen für eine Pauschalreise ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes des Veranstalters oder seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.

3.4 Das Reisebüro ist vom Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt, den ihm geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und zu diesem Zweck Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart (z.B. Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) einzuziehen.

§4 Vermittlungsentgelt

Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros werden in der Regel keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Bei einigen gesonderten Serviceleistungen kann eine Service Charge erhoben werden.

§5 Preis- und Leistungsänderungen

Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

§6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets und alle sonstigen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.

6.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung per Post übersandt. Es besteht für den Kunden außerdem die Möglichkeit, Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung hinterlegen zu lassen. Daneben ist auch eine kostenpflichtige Übersendung per Kurierdienst möglich. Elektronische Tickets (sog. ETIX) werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.

6.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

6.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.

§7 Stornierungen, Umbuchungen

7.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.

§8 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

§9 Haftung

Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§10 Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.

§11 Datenschutz

Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung

§12 Salvatorische Klausel

Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros gegen geltendes Recht verstoßen oder aber aus sonstigen Gründen unwirksam, bzw. nichtig sein, so sollen alle übrigen Punkte und Rechtsgedanken weiterhin Gültigkeit haben und zum Bestandteil des Vermittlungsvertrages werden. Der Kunde ist beim Abschluss des jeweiligen Vermittlungsvertrages damit ausdrücklich einverstanden.

§13 Schriftformerfordernis

Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. abweichende Vereinbarungen, die zwischen dem Reisebüro und dem Kunden getätigt werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieses Schriftformerfordernisses sind ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich.

§14 Schlussbestimmungen

14.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in 37345 Neustadt ( Amtsgericht Worbis )


 

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