Hinweis zur HotelbuchungDie Hotelangebote sind
Leistungen unseres Partners
Travelnow.com® Reg. U.S. Pat. Off. U.S.
Service Mark Registration No.
2,474,939
IAN.com
10440 North Central Expressway
Suite 400
Dallas, Texas 75231
+1 (469) 335-1000
E-Mail: customers@ian.com
Fragen zur bestehenden
Hotel-Buchung, Stornierung oder bei
Problemen - bitte hier klicken
Datenschutzerklärung -
hier klicken
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des
Reiseveranstalters Travelnow.com
Bitte lesen Sie vor jeder
Buchung die Stornierungsbedingungen des
Reiseveranstalters Travelnow. Bitte geben
Sie immer eine gültige E-Mail Adresse
an, den die Bestätigung Ihrer
Reservierung wird Ihnen immer per Mail
zugeschickt.
Copyright® 1995 - 2008,
TravelNow.com, Inc
Wir haben keinerlei Einfluß auf
Buchungen , bei Fragen zur Hotelbuchung
wenden Sie sich bitte an den oben
genannten Partner Travelnow , Danke.
AGBs für
Pauschalreisen
a. internetbuchungen
Für Buchungen und Reservierungen von
Last Minute, Pauschal- und Flugprogrammen
gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Veranstalter. Bei jeder Buchung werden
Sie auf die geltenden AGB hingewiesen.
Der Reisevertrag kommt direkt zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter
zustande, www.adeoworld.de stellt nur die
Buchungstechnik zur Verfügung. Es gelten
die entsprechenden Zahlungs- und
Reisebedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters, die direkt zu jedem
Angebot abrufbar sind. Da die Daten von
den Reiseveranstaltern direkt in die
Datenbank übermittelt werden, kann
adeoreisen gmbh nicht für falsche
Preisangaben haftbar gemacht werden. Im
Falle von evtl. Preis- oder
Angebotsabweichungen werden wir Sie aber
schnellstmöglich kontaktieren.
b. veranstalter von städtereisen
adeocities
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die
mündlich, schriftlich, per Telefax oder
E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast
adeoreisen gmbh den Abschluss eines
Reisevertrages auf der Grundlage der
Reiseausschreibung, aller ergänzenden
Angaben in der Buchungsgrundlage und
dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der
Buchungsbestätigung an den Reisegast
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss erhält der Reisegast die
schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter
einer Bedingung und mündliche
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn
sie schriftlich von adeoreisen gmbh
bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle
Verpflichtungen von mit angemeldeten
Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag,
sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche, gesonderte schriftliche
Erklärung übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von adeoreisen
gmbh
2.1 Die Leistungsverpflichtung von
adeoreisen gmbh ergibt sich
ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem für den Zeitpunkt der Reise
gültigen Prospekt, bzw. der
Reiseausschreibung unter Maßgabe
sämtlicher darin enthaltenen Hinweise
und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels,
Fluggesellschaften) und Reisebüros sind
von adeoreisen gmbh nicht bevollmächtigt
Zusicherungen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung oder die
Buchungsbestätigung von adeoreisen gmbh
hinausgehen oder im Widerspruch
dazustehen oder den bestätigten Inhalt
des Reisevertrages abändern.
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss und nach
Aushändigung eines Sicherungsscheines
gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine
Anzahlung zu leisten, die auf den
Reisepreis angerechnet wird. Sie
beträgt, soweit im Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist, 20 % des
Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der
Sicherungsschein ausgehändigt ist und
falls nichts anderes im Einzelfall
vereinbart ist, 21 Tage vor Reisebeginn
zahlungsfällig.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der
Reisegast nach vollständiger Bezahlung
des Reisepreises unverzüglich zugestellt
3.4 Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis
nach Aushändigung des Sicherungsscheines
sofort fällig.
3.5 Soweit der Sicherungsschein
übergeben ist und adeoreisen gmbh zur
Erbringung der Reiseleistungen bereit und
in der Lage ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises
kein Anspruch des Reisegastes auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, und die von adeoreisen gmbh nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind, nicht zu einer
wesentlichen Änderung der Reiseleistung
führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. adeoreisen gmbh ist
verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen und
Leistungsabweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
adeoreisen gmbh dem Kunden einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen
und bestätigten Preise sind nach
Abschluss des Reisevertrages nach
Maßgabe folgender Bestimmungen
zulässig: a) adeoreisen gmbh kann eine
Preisänderung nur bei einer Erhöhung
der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie
Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse verlangen. b) Die Änderung
kann nur verlangt werden, sofern zwischen
dem Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. c)
adeoreisen gmbh hat den Reisekunden
unverzüglich nach Kenntnis der die
Änderung begründenden Umständen
hiervon zu unterrichten. Preisänderungen
können nach dem 20. Tag vor Reiseantritt
nicht mehr verlangt werden. e) Falls eine
nach den vorstehenden Bestimmungen
zulässige Preiserhöhung 5 %
übersteigt, ist der Reisegast
berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn adeoreisen gmbh in der
Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für
den Reisegast aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Reisegast hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von adeoreisen gmbh über die
Preiserhöhung dieser gegenüber geltend
zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der
Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft, der
Verpflegungsart, der Beförderungsart,
des Abflug- oder Zielflughafens (auch
Änderungen oder Umbuchungen von
Anschlussflügen bei Gruppenreisen), bzw.
bei Mietwagen des Ortes der
Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart
vorgenommen (Umbuchung) so erhebt
adeoreisen gmbh bis 30 Tage vor
Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 80
Euro je Änderungsvorgang. Notwendige
Telefon-, Fax-, Telex- oder
Telegrammkosten können gesondert
berechnet werden. Umbuchungswünsche, die
nach Ablauf dieser Frist erfolgen
können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den
vorstehenden Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des
Teilnehmers ist adeoreisen gmbh, soweit
sie einem solchen Wechsel nicht deshalb
widerspricht, weil der neue
Reiseteilnehmer den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen, oder einer der
beteiligten Leistungsträger (z.B.
Fluggesellschaft) die Änderung nicht
akzeptiert berechtigt, eine
Kostenpauschale für den Aufwand von 50
Euro pro Person zu berechnen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisegast einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise, wegen Krankheit oder aus
anderen, nicht von adeoreisen gmbh zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Reisegastes
auf anteilige Rückerstattung. adeoreisen
gmbh bezahlt an den Reisegast jedoch
ersparte Aufwendungen zurück, sobald und
soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich an
adeoreisen gmbh zurückerstattet worden
sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch
adeoreisen gmbh
6.1 adeoreisen gmbh kann Vertrag nach
Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast
die Durchführung des Vertrages
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt adeoreisen
gmbh, so behält sie den Anspruch auf den
Gesamtpreis; adeoreisen gmbh muss sich
jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, den sie aus einer anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung erlangt,
einschließlich der uns eventuell von den
Leistungsträgern gutgeschriebenen
Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen
von adeoreisen gmbh (Agentur,
Reiseleitung) sind in diesen Fällen
bevollmächtigt, die Rechte von
adeoreisen gmbh wahrzunehmen.
6.2 adeoreisen gmbh kann bei
Nichterreichen einer in der konkreten
Reiseausschreibung für Gruppenreisen
genannten Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Bestimmungen vom
Reisevertrag zurücktreten: a) adeoreisen
gmbh ist verpflichtet, dem Reisegast
gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird. b) Ein
Rücktritt von adeoreisen gmbh später
als 14 Tage vor Reisebeginn ist nicht
zulässig. c) Der Reisegast kann bei
einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn adeoreisen gmbh in der
Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem
Angebot anzubieten. Der Reisegast hat
dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung über die Absage der Reise
gegenüber adeoreisen gmbh geltend zu
machen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn
jederzeit durch Erklärung gegenüber
adeoreisen gmbh, die schriftlich erfolgen
muss, vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch
den Reisegast, stehen adeoreisen gmbh
unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen folgende
pauschale Entschädigungen zu: a) bis 29
Tage vor Reisebeginn 10 % des
Reisepreises b) vom 28. bis 14. Tage vor
Reisebeginn 30 % des Reisepreises c) vom
13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des
Reisepreises d) vom 6. Tag bis zum
Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
7.3 adeoreisen gmbh behält sich vor, im
Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihr entstandener, dem
Reisegast gegenüber konkret zu
beziffernder und zu belegender Kosten zu
berechnen. Sonderstornobedingungen werden
auf der Bestätigung / Rechnung
ausgewiesen.
7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der
Nichtantritt der Reise ohne
ausdrückliche Rücktrittserklärung
nicht als Rücktritt vom Reisevertrag
gilt, sondern in diesem Fall der
Reisegast zur vollen Bezahlung des
Reisepreises verpflichtet bleibt.
7.5 Dem Reisegast ist es gestattet,
adeoreisen gmbh nachzuweisen, dass ihm
tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall ist der Reisende nur zur
Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
8. Obliegenheiten und Kündigung des
Reisegastes
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB
ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit
adeoreisen gmbh dahingehend
konkretisiert, dass der Reisegast
verpflichtet ist, auftretende Mängel
unverzüglich dem örtlichen
Leistungsträger, dessen Repräsentanten,
oder dem örtlichen Vertragspartner von
adeoreisen gmbh anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen.
8.2 Ist von adeoreisen gmbh keine
örtliche Reiseleitung eingesetzt und
nach den vertraglichen Vereinbarungen
auch nicht geschuldet, so ist der
Reiseteilnehmer verpflichtet, adeoreisen
gmbh direkt unter der eingangs
bezeichneten Adresse, Telefon- und
Faxnummer, unverzüglich Nachricht über
die Beanstandungen zu geben und die
adeoreisen gmbh die Möglichkeit der
Abhilfe zu geben.
8.3 Ansprüche des Reisegastes entfallen
nur dann nicht, wenn die dem Reisegast
obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
8.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und
Beschädigungen unverzüglich den
beteiligten Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei
Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur
Ausstellung einer schriftlichen
Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
adeoreisen gmbh empfiehlt den Abschluss
einer Reisegepäckversicherung.
8.5 Wird die Reise infolge eines
Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisegast den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die
Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigen, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
adeoreisen gmbh, bzw. seine Beauftragten
(Reiseleitung, örtliche Agentur) eine
ihnen vom Reisegaste bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
adeoreisen gmbh oder ihren Beauftragten
verweigert wird.
8.6 Die gesetzliche Obliegenheit des
Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB,
reisevertragsrechtliche
Gewährleistungsansprüche innerhalb
eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen, wird in Bezug auf den mit
adeoreisen gmbh abgeschlossenen
Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a)
Sämtliche Ansprüche, die im
Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw.
den von adeoreisen gmbh erbrachten
Leistungen stehen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer
ausschließlich nach Reiseende und zwar
innerhalb eines Monates nach dem
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum
schriftlich gegenüber adeoreisen gmbh an
Ihrem Sitz geltend zu machen. c) Durch
die vorstehenden Bestimmungen bleiben die
gesetzlichen Regelungen über eine
unverschuldete Fristversäumnis durch den
Kunden sowie die Vorschriften über die
Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisegast ist für die Einhaltung
der obigen Bestimmungen, die für das
jeweilige Reiseland gültig sind. Selbst
verantwortlich. adeoreisen stellt die
erforderlichen Informationen auf
Nachfrage zur Verfügung. Diese
Informationen gelten für deutsche
Staatsbürger, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person
des Reisegastes begründete persönliche
Verhältnisse (z.B.
Doppelstaatsbürgerschaft,
Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen
im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.)
können dabei nicht berücksichtigt
werden, soweit sie adeoreisen gmbh nicht
ausdrücklich vom Reiseteilnehmer
mitgeteilt worden sind.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von
adeoreisen gmbh, für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (auch die Haftung
für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt oder b) adeoreisen gmbh
für einen dem Reisegast entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2 adeoreisen gmbh haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in
der konkreten Leistungsbeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
10.3 Für alle von adeoreisen gmbh nicht
selbst veranstalteten Reisen wird keine
Veranstalterhaftung übernommen. Dies
betrifft Reisen von Fremdveranstaltern,
für die adeoreisen gmbh lediglich als
Reisevermittler auftritt.
Fremdveranstaltete Reisen sind in der
Leistungsbeschreibung von adeoreisen gmbh
ausdrücklich mit dem Namen des
Fremdveranstalters als solche
gekennzeichnet.
10.4 Kommt adeoreisen gmbh die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und Montreal. Das Warschauer
Abkommen beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für
Verluste oder Beschädigungen von
Gepäck.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reisegastes
gegenüber adeoreisen gmbh, gleich aus
welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme
der Ansprüche des Reisegastes aus
unerlaubter Handlung, verjähren nach
einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben
zwischen dem Reisegast und adeoreisen
gmbh Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis der Reisegast
oder adeoreisen gmbh die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von
einem Jahr tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des
Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an
Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist
ausgeschlossenen deren gerichtliche
Geltendmachung im eigenen Namen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit und die
Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt
unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des
Reisegastes gegen adeoreisen gmbh ist
ausschließlich Nürnberg, der Sitz der
Gesellschaft.
12.3 Eine
Reisekostenrücktrittsversicherung ist
nicht im Leistungspaket einer
eigenveranstalteten Reise von adeoreisen
gmbh enthalten. Wir empfehlen den
Abschluss dieser Versicherung mit Buchung
der Reise und stellen dem Reisegast auf
Wunsch die dafür notwendigen Unterlagen
zur Verfügung. Ebenfalls wird der
Abschluss einer Auslandskranken- und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
13. Reiseveranstalter
adeoreisen gmbh, flurstr. 6, 90419
nürnberg, tel. 0911-3225599, fax.
0911-3225598
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Solf & Solf GbR
für die
Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen
und sonstigen Reiseleistungen der
Reisevermittlung Solf & Solf GbR
§1
Geltungsbereich
Die
folgenden Bedingungen regeln
ausschließlich das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen als Kunden und dem
Reisebüro als Vermittler der
Reiseleistungen.
Mit
Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt
der Kunde das Reisebüro, eine
Beförderungsleistung oder eine sonstige,
mit der Durchführung einer Reise in
Zusammenhang stehende Dienstleistung, die
von einem dritten Reiseanbieter erbracht
wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den
Buchungsauftrag gebunden. Davon getrennt
wird bei der Buchung ein
Vertragsverhältnis mit dem
Reiseveranstalter und den einzelnen
Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft,
Hotel etc.) entstehen, das nicht in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Reisebüros geregelt ist. Das Reisebüro
weist alle Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem
Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils
angegebenen Reiseveranstalter oder
Leistungsträger unter Berücksichtigung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
jeweiligen Reiseveranstalters oder
Leistungsträgers zustande kommt. Deren
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden
vor Reisebuchung angezeigt und müssen
durch den Kunden bestätigt werden.
Um eine
Buchung vornehmen zu können, muss der
Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben
und darf in seiner Geschäftsfähigkeit
nicht beschränkt sein.
§2
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1
Gegenstand dieses Vertrages ist die
Vermittlung eines Vertragsabschlusses des
Kunden mit dem jeweiligen
Reiseveranstalter über die in der
Buchung aufgeführte Reiseleistung durch
das Reisebüro.
2.2 Die
Erbringung der gebuchten Leistung als
solche ist nicht Bestandteil der
Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer
Buchung kommt ein Vertrag über die
Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Reiseveranstalter
zustande. Diesem Vertrag liegen die
jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters
zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt
ausschließlich zwischen dem jeweiligen
Veranstalter und dem Kunden. Mängel der
Reiseleistung muss der Kunde dem
jeweiligen Veranstalter gegenüber
anzeigen.
2.3 Mit
Absenden der Buchung des Kunden an das
Reisebüro erkennt der Kunde die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns
an und versichert, diese gelesen und
verstanden zu haben. Der Kunde erklärt
sich mit der in diesen
Geschäftsbedingungen beschriebenen
Nutzung seiner Daten einverstanden.
2.4 Mit
Annahme des Vermittlungsauftrages durch
das Reisebüro, das heißt, mit der
Zusendung der entsprechenden
Bestätigungsmail an den Kunden, ist
dieser an den Vermittlungsauftrag
gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein
verbindlicher Vermittlungsvertrag
zwischen dem Kunden und dem Reisebüro
zustande gekommen.
2.5 Die
Annahme des Vermittlungsauftrages kann
- schriftlich
- mündlich
- telefonisch
- per
Fax
- online
- per
E-Mail
erfolgen.
Sofern der Auftrag von einer anderen
Person als dem Kunden erteilt wird,
haftet der Kunde neben dieser Person
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung
der Verpflichtung der angemeldeten
Personen.
2.6 Die
Bestätigungsmail über die Annahme des
Vermittlungsauftrages ist zu
unterscheiden von der
Buchungsbestätigung. Mit der
Buchungsbestätigung bestätigt das
Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße
Weiterleitung der durch den Kunden in
Auftrag gegebenen Buchung an den
jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung
der Buchung bedeutet noch nicht, dass
bereits ein Vertrag über die gebuchte
Reiseleistung mit dem Veranstalter
zustande gekommen ist.
§3
Reisepreis und Fälligkeit
3.1 Die
auf den Websites des Reisebüros
angegebenen Ticketpreise für
Linienflüge gelten in der Regel nur bei
Online-Buchung des Fluges und bei
Bezahlung und Ausstellung des Tickets
innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach
Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Fluggesellschaft. Wünscht der
Kunde eine Abweichung von diesen
Beschränkungen, kann die Buchung des
gewünschten Fluges nur zum Regeltarif
ausgeführt werden
3.2 Mit
Zugang der Buchungsbestätigung wird der
Preis für die gebuchte Reiseleistung zur
Zahlung fällig.
3.3
Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise,
tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe
eines Sicherungsscheins des Veranstalters
i. S. d. §651 k BGB ein. Die genauen
Zahlungsbedingungen für eine
Pauschalreise ergeben sich jeweils aus
den Angaben im Rahmen des Angebotes des
Veranstalters oder seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. In der Regel ist
eine Zahlung per Banklastschrift,
Kreditkarte oder Überweisung möglich.
3.4 Das
Reisebüro ist vom Veranstalter
beauftragt und bevollmächtigt, den ihm
geschuldeten Preis für die Reiseleistung
einzuziehen und zu diesem Zweck
Geldbeträge entgegenzunehmen oder den
geschuldeten Betrag je nach vom Kunden
gewählter Zahlungsart (z.B. Kreditkarte
oder Lastschriftverfahren) einzuziehen.
§4
Vermittlungsentgelt
Für die
Vermittlungsleistung des Reisebüros
werden in der Regel keine gesonderten
Gebühren berechnet, da diese im Preis
der vermittelten Reiseleistung bereits
enthalten sind. Bei einigen gesonderten
Serviceleistungen kann eine Service
Charge erhoben werden.
§5
Preis- und Leistungsänderungen
Hinsichtlich
möglicher Änderungen des Preises für
die gebuchte Reiseleistung und etwaiger
Änderungen der gebuchten Leistung,
verweist das Reisebüro auf die
Allgemeinen Geschäftbedingungen des
jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich
bei der gebuchten Reiseleistung um einen
Linienflug, gelten zusätzlich die
jeweiligen Beförderungs- und
Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft.
Diese können auf Wunsch in deren Büros
eingesehen werden. Ergänzend hierzu
gelten die international gültigen
Bestimmungen des Abkommens zur
Vereinheitlichung von Regeln über die
Beförderung im internationalen
Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
§6
Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen
6.1 Der
Kunde ist verpflichtet, die
Buchungsbestätigung und ihm übersandte
Tickets und alle sonstigen
Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen, wobei
insbesondere darauf zu achten ist, dass
die ausgewiesenen Reisedaten mit der
getätigten Buchung identisch sind.
Stellt der Kunde Abweichungen oder
falsche Angaben fest, hat er den Absender
(Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf
unverzüglich hinzuweisen.
6.2
Flugtickets werden dem Kunden in der
Regel nach erfolgter Zahlung per Post
übersandt. Es besteht für den Kunden
außerdem die Möglichkeit, Tickets bei
der Fluggesellschaft oder einem
Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur
Abholung hinterlegen zu lassen. Daneben
ist auch eine kostenpflichtige
Übersendung per Kurierdienst möglich.
Elektronische Tickets (sog. ETIX) werden
an den entsprechenden Automaten im
Flughafengebäude ausgegeben.
6.3
Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise,
werden die Reiseunterlagen entweder per
Post übersandt oder am
Flughafenschalter, ggf. gegen eine
separate Gebühr, zur Abholung durch den
Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart
wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
6.4 Die
Gefahr des Verlustes von Tickets oder
sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle
des Versands auf den Kunden über, sobald
das Reisebüro die Unterlagen dem
beauftragten Transportunternehmen
übergeben hat.
§7
Stornierungen, Umbuchungen
7.1 Bei
Stornierung der vermittelten
Reiseleistung gelten grundsätzlich die
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters. Nach diesen Bedingungen
richten sich auch die anfallenden
Stornogebühren. Im Falle der Stornierung
kann das Reisebüro zusätzlich zu
etwaigen Stornogebühren des jeweiligen
Veranstalters eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 40 EUR erheben. Um
erhebliche finanzielle Verluste bei einer
Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden
der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.
7.2 Die
Umbuchung einer Reiseleistung ist nur
durch Stornierung der gebuchten und bei
gleichzeitiger Buchung einer anderen
Reiseleistung möglich, es sei denn, der
zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
geschlossene Vertrag enthält hierfür
besondere Bestimmungen.
§8
Einreisebestimmungen und sonstige
Informationen
Der
Kunde ist grundsätzlich selbst dafür
verantwortlich, dass für seine Person
die zur Durchführung der Reise
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
sind und sämtliche gesetzliche
Bestimmungen, insbesondere die in- und
ausländischen Ein- und
Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Zoll- und
Devisenbestimmungen, Pass und
Visa-Bestimmungen, beachtet werden.
Gleiches gilt für die Beschaffung
erforderlicher Reisedokumente. Das
Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm
erteilte Auskünfte bezüglich der
vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch
die Behörden geändert werden können,
weshalb für diese Auskünfte keine
Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird
nahe gelegt, selbst bei den zuständigen
Ämtern und Institutionen Informationen
einzuholen.
§9
Haftung
Das
Reisebüro haftet für Schäden des
Kunden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden, die auf
einer schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruhen,
die Folge einer Verletzung der
Gesundheit, des Körpers oder des Lebens
sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist,
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§10
Aufrechnungsverbot
Der
Kunde ist nicht zur Aufrechnung
berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig
festgestellt oder werden vom Reisebüro
nicht bestritten.
§11
Datenschutz
Das
Reisebüro erhebt bestimmte
personenbezogene Daten des Kunden und
gegebenenfalls auch anderer Reisenden.
Diese Daten werden für die Abwicklung
des Vermittlungsvertrages und für die
Anbahnung und Abwicklung des
abzuschließenden Vertrages über die vom
Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt
und ausschließlich zu diesen Zwecken
verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe
der erhobenen Daten erfolgt
ausschließlich an den jeweiligen
Veranstalter der gebuchten Reiseleistung
§12
Salvatorische Klausel
Sollte
ein Punkt dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Reisebüros
gegen geltendes Recht verstoßen oder
aber aus sonstigen Gründen unwirksam,
bzw. nichtig sein, so sollen alle
übrigen Punkte und Rechtsgedanken
weiterhin Gültigkeit haben und zum
Bestandteil des Vermittlungsvertrages
werden. Der Kunde ist beim Abschluss des
jeweiligen Vermittlungsvertrages damit
ausdrücklich einverstanden.
§13
Schriftformerfordernis
Änderungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen,
bzw. abweichende Vereinbarungen, die
zwischen dem Reisebüro und dem Kunden
getätigt werden, bedürfen der
Schriftform. Änderungen dieses
Schriftformerfordernisses sind ebenfalls
nur in schriftlicher Form möglich.
§14
Schlussbestimmungen
14.1 Auf
den Vertrag findet ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
14.2 Ist
der Kunde ein Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vermittlungsvertrag
ergebenden oder damit im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten der Sitz des
Reisebüros in 37345 Neustadt (
Amtsgericht Worbis )
|